Krankentransport & Taxischein | Wann übernimmt Ihre Krankenkasse die Fahrtkosten?

Ihre Krankenkasse übernimmt Fahrtkosten nur in klar geregelten Ausnahmefällen. Bitte sprechen Sie uns vor der Fahrt an – eine Verordnung kann nicht rückwirkend ausgestellt werden.

1. Grundvoraussetzungen

  • Zwingende medizinische Notwendigkeit – ohne klaren Grund keine Verordnung.
  • Nächste geeignete Einrichtung – nur der kürzeste zumutbare Weg wird verordnet.
  • Nicht verordnungsfähig: Fahrten zur Terminabstimmung, Befunde erfragen, Rezepte abholen.
  • Wirtschaftlichkeit: günstigstes Transportmittel (ÖPNV > eigenes Fahrzeug > Taxi > KTW).
  • Hin- und Rückfahrt getrennt beurteilt – ggf. wird nur eine Fahrtrichtung verordnet.

2. Beförderungsmittel im Überblick

Mittel Wann geeignet? Genehmigung?
Taxi / Mietwagen ÖPNV/eigenes Fahrzeug medizinisch nicht zumutbar Siehe Abschnitt 3
Krankentransportwagen (KTW) Fachliche Betreuung oder bes. Lagerung während der Fahrt nötig Immer genehmigungspflichtig
Rettungswagen (RTW) Lebensbedrohliche Notfallsituation Kein Schein – Notruf 112

3. Genehmigungsfrei vs. genehmigungspflichtig

Genehmigungsfrei – kein Gang zur Krankenkasse Genehmigungspflichtig – Krankenkasse vorab kontaktieren
  • Stationäre/teilstationäre Krankenhausbehandlung
  • Vor-/nachstationäre Behandlung
  • Ambulante OP nach § 115b SGB V
  • Innerhalb 14 Tage nach Entlassung
  • Merkzeichen aG, Bl oder H
  • Pflegegrad 4 oder 5
  • Pflegegrad 3 + dauerhafte Mobilitätseinschränkung
  • Dialyse, Chemo-, Strahlentherapie (Serienbehandlung)
  • Schwere Mobilitätseinschränkung ohne Merkzeichen/PG
  • Krankentransportwagen (KTW) – immer
  • Sonstige Einzelfälle auf Antrag

4. Ablauf & Zuzahlung

  • Genehmigungsfrei: Praxis stellt Muster 4 aus → direkt beim Fahrservice abgeben.
  • Genehmigungspflichtig: Muster 4 vor der Fahrt bei der Krankenkasse einreichen und Genehmigung abwarten.
  • Zuzahlung: 10 % der Kosten (mind. 5 €, max. 10 € je Fahrt). Befreiung nach Åò 62 SGB V m.glich.

Genehmigungspflichtige Fahrten

Bei folgenden Fahrten muss Ihre Krankenkasse vor Fahrtantritt genehmigen. Ohne schriftliche Genehmigung werden die Kosten nicht erstattet. Bringen oder senden Sie das ausgefüllte Muster 4 rechtzeitig an Ihre Krankenkasse.

Fall Voraussetzungen Was tun?
Hochfrequente Serienbehandlung (Dialyse, Chemo-, Strahlentherapie) Mindestens 2× pro Woche über mind. 6 Monate; ambulante Behandlung Muster 4 ausstellen lassen; Dauerverordnung möglich – spart Einzelscheine
Schwere Mobilitätseinschränkung (ohne Merkzeichen/PG) Vergleichbar mit aG/Bl/H; Behandlung mind. 6 Monate; ärztliche Begründung nötig Arzt stellt Muster 4 aus; Krankenkasse entscheidet je Einzelfall
Krankentransport- wagen (KTW) Fachliche Betreuung oder besondere Lagerung medizinisch notwendig Immer genehmigungspflichtig – auch bei Merkzeichen/Pflegegrad
Sonstiger Einzelfall Kein Merkzeichen, kein PG, keine Serienbehandlung; besondere med. Begründung nötig Antrag mit ausführlicher ärztl. Begründung; Genehmigung nicht garantiert

Wichtige Hinweise zum Muster 4

  • Vollständigkeit: Muster 4 braucht Arzt-Stempel, Unterschrift, Behandlungsort, Datum und Transportmittel.
  • Dauerverordnung: Bei Dialyse/Chemotherapie einmalige Dauerverordnung möglich – spart Einzelscheine.
  • Schriftliche Genehmigung: Mündliche Zusagen der Krankenkasse reichen nicht – immer schriftlich bestätigen lassen.
  • Quittungen aufbewahren: Fahrtbelege und Terminbescheinigungen mind. 2 Jahre aufbewahren.

Neu ab 2024 – Sonderregelungen

Situation Regelung (Stand 2024/2025)
Krebsfrüherkennungs- untersuchung Patienten mit Merkzeichen aG/Bl/H oder PG 3–5 können jetzt auch Fahrten zur Krebsfrüherkennung verordnet bekommen.
Tagesstationäre Behandlung im KH (ab Jan. 2024) Krankenhäuser dürfen bei PG 3–5 oder Merkzeichen aG/Bl/H Krankenfahrten verordnen – ohne Genehmigung der Krankenkasse.
14-Tage-Regel nach Entlassung Innerhalb 14 Tagen nach stationärer Entlassung: genehmigungsfreie Verordnung möglich. Entlassungsdatum angeben.

Fragen? Wir helfen Ihnen gerne.

Quellen: KBV – Krankenbef.rderung | G-BA – Richtlinien.nderung 2024 | KV BW – Muster 4 | BMG – Fahrkosten