Krankentransport & Taxischein | Wann übernimmt Ihre Krankenkasse die Fahrtkosten?
Ihre Krankenkasse übernimmt Fahrtkosten nur in klar geregelten Ausnahmefällen. Bitte sprechen Sie uns vor der Fahrt an – eine Verordnung kann nicht rückwirkend ausgestellt werden.
1. Grundvoraussetzungen
- Zwingende medizinische Notwendigkeit – ohne klaren Grund keine Verordnung.
- Nächste geeignete Einrichtung – nur der kürzeste zumutbare Weg wird verordnet.
- Nicht verordnungsfähig: Fahrten zur Terminabstimmung, Befunde erfragen, Rezepte abholen.
- Wirtschaftlichkeit: günstigstes Transportmittel (ÖPNV > eigenes Fahrzeug > Taxi > KTW).
- Hin- und Rückfahrt getrennt beurteilt – ggf. wird nur eine Fahrtrichtung verordnet.
2. Beförderungsmittel im Überblick
| Mittel | Wann geeignet? | Genehmigung? |
|---|---|---|
| Taxi / Mietwagen | ÖPNV/eigenes Fahrzeug medizinisch nicht zumutbar | Siehe Abschnitt 3 |
| Krankentransportwagen (KTW) | Fachliche Betreuung oder bes. Lagerung während der Fahrt nötig | Immer genehmigungspflichtig |
| Rettungswagen (RTW) | Lebensbedrohliche Notfallsituation | Kein Schein – Notruf 112 |
3. Genehmigungsfrei vs. genehmigungspflichtig
| Genehmigungsfrei – kein Gang zur Krankenkasse | Genehmigungspflichtig – Krankenkasse vorab kontaktieren |
|---|---|
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4. Ablauf & Zuzahlung
- Genehmigungsfrei: Praxis stellt Muster 4 aus → direkt beim Fahrservice abgeben.
- Genehmigungspflichtig: Muster 4 vor der Fahrt bei der Krankenkasse einreichen und Genehmigung abwarten.
- Zuzahlung: 10 % der Kosten (mind. 5 €, max. 10 € je Fahrt). Befreiung nach Åò 62 SGB V m.glich.
Genehmigungspflichtige Fahrten
Bei folgenden Fahrten muss Ihre Krankenkasse vor Fahrtantritt genehmigen. Ohne schriftliche Genehmigung werden die Kosten nicht erstattet. Bringen oder senden Sie das ausgefüllte Muster 4 rechtzeitig an Ihre Krankenkasse.
| Fall | Voraussetzungen | Was tun? |
|---|---|---|
| Hochfrequente Serienbehandlung (Dialyse, Chemo-, Strahlentherapie) | Mindestens 2× pro Woche über mind. 6 Monate; ambulante Behandlung | Muster 4 ausstellen lassen; Dauerverordnung möglich – spart Einzelscheine |
| Schwere Mobilitätseinschränkung (ohne Merkzeichen/PG) | Vergleichbar mit aG/Bl/H; Behandlung mind. 6 Monate; ärztliche Begründung nötig | Arzt stellt Muster 4 aus; Krankenkasse entscheidet je Einzelfall |
| Krankentransport- wagen (KTW) | Fachliche Betreuung oder besondere Lagerung medizinisch notwendig | Immer genehmigungspflichtig – auch bei Merkzeichen/Pflegegrad |
| Sonstiger Einzelfall | Kein Merkzeichen, kein PG, keine Serienbehandlung; besondere med. Begründung nötig | Antrag mit ausführlicher ärztl. Begründung; Genehmigung nicht garantiert |
Wichtige Hinweise zum Muster 4
- Vollständigkeit: Muster 4 braucht Arzt-Stempel, Unterschrift, Behandlungsort, Datum und Transportmittel.
- Dauerverordnung: Bei Dialyse/Chemotherapie einmalige Dauerverordnung möglich – spart Einzelscheine.
- Schriftliche Genehmigung: Mündliche Zusagen der Krankenkasse reichen nicht – immer schriftlich bestätigen lassen.
- Quittungen aufbewahren: Fahrtbelege und Terminbescheinigungen mind. 2 Jahre aufbewahren.
Neu ab 2024 – Sonderregelungen
| Situation | Regelung (Stand 2024/2025) |
|---|---|
| Krebsfrüherkennungs- untersuchung | Patienten mit Merkzeichen aG/Bl/H oder PG 3–5 können jetzt auch Fahrten zur Krebsfrüherkennung verordnet bekommen. |
| Tagesstationäre Behandlung im KH (ab Jan. 2024) | Krankenhäuser dürfen bei PG 3–5 oder Merkzeichen aG/Bl/H Krankenfahrten verordnen – ohne Genehmigung der Krankenkasse. |
| 14-Tage-Regel nach Entlassung | Innerhalb 14 Tagen nach stationärer Entlassung: genehmigungsfreie Verordnung möglich. Entlassungsdatum angeben. |
Fragen? Wir helfen Ihnen gerne.
Quellen: KBV – Krankenbef.rderung | G-BA – Richtlinien.nderung 2024 | KV BW – Muster 4 | BMG – Fahrkosten


